Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.mdi-de.org veröffentlichten Webseiten der Marine Daten Infrastruktur Deutschland (MDI-DE).

Die MDI-DE ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Online-Karten und Kartendienste auf unserer Website sind nach Art 1 Abs. 3 Buchst. d der Richtlinie (EU) 2016/2102 den Anforderungen ausgenommen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 07.06.2021 durchgeführten Selbstbewertung. Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Auf der Startseite fehlen die Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache.
  • Viele Webseiten-Inhalte sind per Tastatur ansteuerbar; mit dem Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)-Erfolgskriterium 2.1.1 (Tastatur) ist die Tastaturbedienbarkeit allerdings nicht vereinbar, da nicht alle Inhalte per Taststatur ansteuerbar sind – besonders bei den Karten-Funktionen.
  • Das Ergebnis des World Wide Web Consortium (W3C)-HTML-Validators ist nicht positiv und damit nicht mit dem WCAG-Erfolgskriterium 4.1.1 (Syntaxanalyse) vereinbar.
  • Nicht alle Absätze sind mit einem geeigneten Strukturelement ausgezeichnet und damit nicht mit dem WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 (Info und Beziehungen) vereinbar.
  • Bei einer Browserfensterbreite von 320 Cascading Style Sheets (CSS)-Pixeln ist ein gewisser Verlust an Informationen ohne vertikales Scrollen nicht auszuschließen und damit nicht mit dem WCAG-Erfolgskriterium 4.1.1 (Umbruch) vereinbar.
  • Die Seite kann nicht in einem Text-Browser benutzt werden. Diese Anforderung ist für Kartenanwendungen nicht realisierbar.

Fakultativ barrierefreie Inhalte

Wir sind bemüht die oben aufgeführten Inhalte in Zukunft barrierefrei zu gestalten.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 07.06.2021 erstellt und zuletzt am 07.06.2021 aktualisiert.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Seiten aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular.

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de